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Gefahren an winterlichen Gewässern

Mittwoch, 06.01.2016 | 13:00  


Eisige Temperaturen locken viele Bürger im Winter auf zugefrorene Gewässer. Doch das birgt viele Gefahren. Betreten Sie nur Eisflächen, die explizit von der Stadt oder der Gemeinde freigeben sind.
Sehr gefährdet sind Kinder. Sie überschätzen die viel zu dünne Eisdecke und betreten die Eisfläche. Auch wenn das Eis in Ufernähe fest erscheint, kann es wenige Meter weiter schon wesentlich dünner sein. Knackt die Eisdecke beim Betreten ein, bricht man ins Wasser ein. Eine lebensgefährliche Unterkühlung ist die Folge.

Gehen Sie als Erwachsener mit gutem Beispiel voran und betreten Sie Eisflächen erst wenn diese freigegeben sind. Tragfähige Eisflächen von mind. 15 Zentimeter Dicke entstehen erst nach mehreren Wochen Dauerfrost.

Sprechen Sie unbedingt mit Ihren Kindern über diese Gefahren, und sensibilisieren Sie sie für diese Risiken. Seien Sie Ihnen ein gutes Vorbild!
Auch wenn Eisflächen freigegeben sind oder die Eisdecke vermeidlich tragfähig erscheint, bestehen noch viele Gefahren, die es zu beachten gilt. Die folgenden Regeln sollten Sie daher unbedingt beachten.

Was ist zu beachten wenn man (freigegebene) Eisflächen betritt?
  • Halten Sie sich niemals alleine auf Eisflächen auf (Eine Begleitperson
    betritt Eisfläche nicht um ggf. eine Hilfeleistung einleiten zu können)
  • Betreten Sie niemals Eisflächen von fließenden Gewässern
    (Weser/Leine/Rhume/Seitenkanäle, etc)
  • Gehen Sie niemals bei Dunkelheit oder schlechter Sicht auf Eisflächen
    zugefrorener Gewässer
  • Halten Sie sich von bereits gebrochenen Eislöchern fern.
  • Betreten Sie keine Eisflächen die Risse aufweisen
  • Verlassen Sie sofort Eisflächen, wenn es Anzeichen für das Brechen der
    Flächen gibt (Knack-, Bruchgeräusche).

(c) Kreisfeuerwehrverband Northeim e.V.


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