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Wahl stellvt. Wehrführer

Sonntag, 12.11.2017 | 17:55  


Neubesetzung der Funktion Stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am 23.02.2018 ist die Wahl zum stellvertretenden Gemeindewehrführer vorgesehen.

Gemäß Berufungsurkunde des Funktionsinhabers endet die Wahlzeit zum 1.9.2018.

Auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften, wie das Brandschutzgesetz M-V §12 (1) und (2) sowie der FWLaufbDgrAusbVO M-V Anlage 1 und 3 und der Satzung §12 der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan werden nachfolgende Voraussetzungen benannt.
  • 6-jährige aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
  • Erfolgreich abgeschlossener Gruppenführerausbildung
  • Bei angenommener Wahl muss sich der Kamerad/in für die Absolvierung erforderlicher Lehrgänge innerhalb von 2 Jahren schriftlich verpflichten
  • Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Die Bereitschaftserklärung muss bis spätestens 13.02.2018 mit der Unterschrift von 5 KameradenInnen formlos dem Vorstand vorliegen.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Olaf Schulz
Gemeindewehrführer



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