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Aufgaben um Löschwasser klar geregelt

Freitag, 16.11.2012 | 11:58  


In der aktuellen Ausgabe der Wasserzeitung vom Zweckverband Kühlung findet sich ein Artikel zum Thema Löschwasser. Für das passende Foto standen unser Löschgruppenfahrzeug und Maschinist Florian Modell.


Aufgaben um Löschwasser klar geregelt Feuerwehren und Zweckverband ziehen an einem Strang


Die Aufgaben der Trinkwasserversorgung haben die Gemeinden an den ZV KÜHLUNG übertragen, für
Löschwasser blieben sie zuständig. Weil es sinnvoll ist, hier Hand in Hand vorzugehen, arbeiten die Feuerwehren der Region und das Wasserunternehmen eng zusammen.


„Klar ist, wir sind erstrangig für die öffentliche Wasserversorgung über leitungsgebundene Netze in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verantwortlich“, erinnert Geschäftsführer Klaus Rhode. Diese hoheitliche Aufgabe haben die Gemeinden der Region vor mehr als 20 Jahren vertrauensvoll in die Hände des ZV KÜHLUNG gelegt. „Wir verfügen aufgrund unserer Tätigkeit über ein weit verzweigtes Netz, in dem Wasser fließt. Damit waren wir ganz offensichtlich ein Ansprechpartner für die Wehren, die bei Bränden auf das kostbare Nass angewiesen sind“, beschreibt Klaus Rhode die Ausgangslage. „Wir haben geprüft, ob und wie viel Wasser wir im Notfall mit den vorhandenen Leitungen und Dimensionen zur Verfügung stellen könnten, ohne die Trinkwasserversorgung zu gefährden. Gleichzeitig betrachteten wir die Lage und Anzahl der Hydranten. Damit ergab sich ein Bild, wo wir mit den Feuerwehren zusammenarbeiten könnten“, umreißt Klaus Rhode den aufwendigen Prozess. Als das Faktengerüst stand, schlossen Gemeinden und Zweckverband auf dessen Grundlage Vereinbarungen. Hauptbestandteil sind die auf der Basis geografischer Daten erstellten Hydrantenpläne mit Angaben zu Lage, Art und möglicher Bereitstellmenge. Diese liegen digital und in Papierform vor. „Außerdem wurde festgelegt, dass die Gemeinden die Kosten für das bei der Brandbekämpfung entnommene Trinkwasser sowie zusätzlich nötige Hydranten übernehmen.“

Positive Entwicklung

Der Zweckverbands-Geschäftsführer freut sich, dass sich durch die Umsetzung der Vereinbarungen das Verhältnis zwischen Verband und Feuerwehren in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt hat. So werden heute z. B. Hydrantenstörungen von
den Wehren erfasst und an die Wasserversorger gemeldet. „Allerdings wird manchmal noch außerhalb der getroffenen Vereinbarungen Wasser aus unserem Netz entnommen. Das ist nicht nur ein Satzungsverstoß, sondern viel schlimmer ist, dass dies zu erheblichen Problemen in der Versorgungsstabilität und der Trinkwasserqualität führen kann“, mahnt Klaus Rhode und zeigt eine Lösung auf: „Es müssen Feuerlöscheinrichtungen außerhalb der öffentlichen Trinkwasserversorgung her – das können Löschteiche oder –behälter sein. Hier sind die Kommunen gefordert, ihre Verantwortung im Brandschutz wahrzunehmen.“


>>> Wasserzeitung 02-2012 zum Herunterladen


Bilder


Zur Wasserentnahme an Hydranten haben Wehren und Zweckverband klare Absprachen getroffen. Das ist wichtig, um sowohl Brände bekämpfen als auch die Trinkwasserversorgung sichern zu können. - Aufgaben um Löschwasser klar geregelt Aufgaben um Löschwasser klar geregelt Aufgaben um Löschwasser klar geregelt 


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