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Neubesetzung der Funktion stellv. Gemeindewehrführer
Mittwoch, 26.03.2025 | 18:13
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Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
zur Mitgliederversammlung am 13.06.2025 ist die Wahl zum stellv. Gemeindewehrführer vorgesehen.
Auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften, wie u.a. das Brandschutzgesetz M-V §12(1) und (2) sowie der FWLaufbDgrAusbVO M.V Anlage 1 und 3 under Satzung §12 der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan werden nachfolgende Voraussetzungen benannt. Wählbar ist, wer:- mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört
- erfolgreich eine abgeschlossene Zugführer Ausbildung besitzt und bei angenommener Wahl sich für die Absolvierung erforderlicher Lehrgänge innerhalb von 2 Jahren schriftlich verpflichtet.
- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Die Bereitschaftserklärung muss bis spätestens zum 16.05.2025 mit der Unterschrift von fünf aktiven Kameraden oder Kameradinnen der Wehr, formlos dem Bürgermeister vorliegen.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Olaf Schulz Gemeindewehrführer
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