Bad Doberaner Bürgeramt bittet Grundstückseigentümer laut Satzung um Mithilfe.
Bad Doberan (OZ) - „Gemäß § 5 Abs. 5 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Doberan wurde die Schnee- und Glättebeseitigung bestimmter Straßenteile auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Diese Pflichten beinhalten auch das Schnee- und Eisfreihalten von Rinnsteinen, Einläufen in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüssen (Hydranten)“, zitiert Gerhart Kukla, Leiter des Bürgeramtes im Rathaus, einen Absatz aus der Satzung. Auch die Hinweisschilder auf die Hydrantenstandorte müssen sichtbar gehalten werden, macht er weiterhin aufmerksam. Im Falle einer notwendigen Löschwasserentnahme zählt jede Minute beim Auffinden der Hydranten und der Herstellung des Wasseranschlusses an das Versorgungsnetz.
„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Pflichten nachzukommen, um so größere Schäden vermeiden zu helfen“, so Kukla.
aus der Ostsee-Zeitung vom 29.12.2010
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