zur Mitgliederversammlung am 26.06.2018 ist die Wahl zum Zugführer im Vorstand vorgesehen.
Grundlage bildet die Neuberufung des Funktionsinhabers zum stellv. Gemeindewehrführer im September 2018.
Auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften, wie das Brandschutzgesetz M-V § 12 (1) und (2) sowie der FWLaufbDgrAusbVO M-V Anlage 1 und 3 und der Satzung § 12 der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan werden nachfolgende Voraussetzungen benannt.
- 4 Jahre aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan
- erfolgreich abgeschlossener Gruppenführerlehrgang
- bei angenommener Wahl muss sich der Kamerad/in für die Absolvierung erforderlicher Lehrgänge innerhalb von 2 Jahren schriftlich verpflichten
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Die Bereitschaftserklärung muss bis spätestens 12.06.2018 formlos dem Vorstand vorliegen.