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   Donnerstag, der 25.04.2024  

Gartenabfälle verbrennen?

Gartenabfälle in der Stadt Bad Doberan verbrennen.




Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Untere Abfallbehörde genehmigt werden.

Entsorgung pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle können am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf zurückgegeben werden. Ohne weitere abfallrechtliche Genehmigung ist daher das Kompostieren durch Anlegen von Komposthaufen, durch das Einbringen in den Boden oder einfaches Liegenlassen erlaubt. Soweit keine Eigenkompostierung durchgeführt wird, können kompostierbare Abfälle sowie Baum- und Strauchschnitt zur Verwertung auch über die drittbeauftragten Entsorgungsfirmen entsorgt werden. Zudem können die im Landkreis angebotenen Gewerblichen Kompostierungsanlagen oder das Holsystem genutzt werden.

Wertstoffhof des Landkreises Rostock
Standort Bad Doberan
Eikboomstraße 7
18209 Bad Doberan

weiterführende Information: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Rostock


Ausnahmegenehmigung

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in Betracht kommen, wenn
  • ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist
  • eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist und
  • keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist.

Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Umweltamt
Untere Abfallbehörde

Quelle: Landkreis Rostock








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18209 Bad Doberan Rettungsdienst: 112  
038203 / 62495 Polizei: 110  
mail@feuerwehr-baddoberan.de Giftnotrufzentrale: 0361 / 730730  
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