Gartenabfälle in der Stadt Bad Doberan verbrennen.
Information der Stadtverwaltung Bad Doberan vom 24.02.2011
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
Die Stadt Bad Doberan ist staatlich anerkanntes Heilbad, ihr Ortsteil Heiligendamm ist staatlich anerkanntes Seeheilbad. Um diesen Status gerecht zu werden und Gäste und Einwohner vor Rauchbelästigung zu schützen, ist die Pflanzenabfalllandesverordnung unbedingt zu beachten. Diese regelt die Entsorgung pflanzlicher Abfälle. Hiernach ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Regel nicht erlaubt.
In Ausnahmefällen können bei Erfüllung folgender Voraussetzungen pflanzliche Abfälle im März und Oktober verbrannt werden:
1. Es handelt sich um Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfallen.
2. Eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück ist nicht möglich oder zumutbar.
3. Die Nutzung des Angebotes eines öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträgers zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle ist nicht möglich oder zumutbar.
4. Wenn ein Verbrennen unvermeidbar ist, hat dieses nur werktags und nur für zwei Stunden in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr zu erfolgen.
5. Die Nachbarschaft darf durch entstehenden Rauch nicht belästigt werden.
In Kleingartenanlagen ist zu beachten, dass das Verbrennen auf den einzelnen Parzellen nicht erlaubt ist, sondern dafür ggf. zentrale Plätze bestimmt werden.
Die Eigenkompostierung wird auf allen Gartengrundstücken möglich sein. Somit können durch das Anlegen von Komposthaufen pflanzliche Abfälle am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf umweltschonend zurückgegeben werden. Soweit keine Eigenkompostierung durchgeführt werden kann, bietet die Stadt Bad Doberan über den städtischen Bauhof die Entsorgung von Grünschnitt und Laub auf dem Gelände Thünenhof, neben der Feuerwehr, an.
Dies gilt nicht für Grünschnitt und Laub aus gewerblichen Betrieben.
Die Anlieferung hat in Säcken zu erfolgen, die im städtischen Bauhof, Klosterstraße 1, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr sowie im Rathaus, Severinstraße 6, in der Stadtkasse während der Kassenöffnungszeiten, zum Preis von 00,25 € erhältlich sind. Für die
Entsorgung des Grünschnitts und Laubes wird pro Sack eine Gebühr von 1,-- € erhoben, für die eine Wertmarke ausgereicht wird. Diese ist bei Anlieferung pflanzlicher Abfälle zu entrichten.
Astwerk kann kostenlos zum vorgenannten Lieferort gebracht werden und wird dort gehäckselt. Die Anlieferung hat mit Pkw, Pkw – Anhänger oder Kleintransporter zu erfolgen.
Angeliefert werden können benannte pflanzliche Abfälle in der Zeit vom 1. März bis 30. November eines Jahres: freitags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und sonnabends von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerdem können die im Landkreis Bad Doberan gewerblichen Kompostierungsanlagen genutzt werden.
Ordnungswidrig handelt, wer pflanzliche Abfälle verbrennt, obwohl eine Kompostierung auf dem Grundstück möglich und zumutbar ist und / oder wer durch das Verbrennen die Nachbarschaft oder Allgemeinheit belästigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.