Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
zur Mitgliederversammlung am 30.09.2022 um 19.00 Uhr, ist die Wahl zum Gruppenführer im Vorstand der Wehr vorgesehen. Notwendigkeit besteht durch die Beendigung der Wahlzeit.
Auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften, wie das Brandschutzgesetz M-V, § 12 sowie der FWLaufbDgrAusbVO M-V § 3 und der Satzung § 11 und 12 der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan werden nachfolgende Voraussetzungen benannt:- 4-jährige aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
- mindestens erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung
- bei angenommener Wahl muss sich der/die Kamerad/in für die Absolvierung erforderlicher Lehrgänge innerhalb von 2 Jahren schriftlich verpflichten
- Altersgrenze: Wiederwahlen der bisherigen Mitglieder sind auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig, doch endet die Amtszeit mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Die Bereitschaftserklärung muss bis spätestens 27.09.2022 formlos dem Vorstand vorliegen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Olaf Schulz Gemeindewehrführer
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